Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin Software und Softwarelizenzen vertreibt. Sodann wird auf die Angebote des Abgemahnten bei eBay Bezug genommen. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, in den Anzeigen des Abgemahnten finde sich kein Hinweis auf die sogenannte OS-Plattform mit funktionierendem Link. Der html-Code der Anzeigen sei gesichert worden. In keinem Zusammenhang mit dem Verweis auf die OS-Plattform finde sich ein sogenannter Target-Befehl. Dieser sei aber notwendig, um eine Verlinkung zu gewährleisten.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 ? tragen (887,03 ?).
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.