Günnewig Muffert Rechtsanwälte im Auftrag der Domexx GmbH

Wettbewerbsrecht
13.02.2018159 Mal gelesen
Abmahnung der Günnewig Muffert Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der Domexx GmbH wegen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten bei Verkäufen auf eBay.

Die Günnewig Muffert Rechtsanwälte vertreten die Interessen der Domexx GmbH, die wegen des Vertriebs von Elektronikprodukten Mitbewerber des Abgemahnten ist. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene über die Internetplattform eBay.de einen unternehmerischen Handel betreibt, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen.

Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einem Hinweis auf das dem Verbraucher nach §§ 312 g, 355 BGB zustehende Widerrufsrecht und der Bereitstellung eines entsprechenden Muster-Widerrufsformulars. Daneben wird der Verstoß gegen die Impressumspflicht und das Fehlen eines Hinweises auf die OS-Plattform und die rechtskonforme Zugänglichmachung dieses entsprechenden Links gerügt. Hierin wird ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3,7 UWG und folglich eine unlautere geschäftliche Handlung gem. § 3 Abs. 1 UWG gesehen.

Die Günnewig Muffert Rechtsanwälte fordern sowohl Schadensersatz für den der Domexx GmbH "durch Umsatzrückgänge in diesem Produktbereich" entstandenen Schaden als auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt, außerdem die Erstattung der bei einem Testkauf angefallenen Kosten.

Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.