Auch eine Abmahnung der Wetega UG erhalten?

31.01.201895 Mal gelesen
Hier in der Kanzleiwurde erneut eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über deren Anwalt zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Händler gerichtet.

Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot wird ausgeführt, dass für die angebotene Uhr nach Recherchen der Abmahnerin ein absolutes Vertriebsverbot bestehe. Hierzu wird erläutert, dass das Produkt, anders als zwingend gesetzlich vorgeschrieben, nicht mit einer Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständiger Behörde ordnungsgemäß registriert sei. Sodann wird im Wege einer formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher gültigen Registrierung der Abgemahnte sich berechtigt fühle, die angebotene Uhr in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten.

Für den Fall, dass keine Registrierung vorhanden ist, sei der Verkauf sofort einzustellen. Ferner habe der Abgemahnte dann innerhalb der gesetzten Frist gegenüber der Abmahnerin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Für den Fall des Fehlens der ordnungsgemäßen Registrierung habe der Abgemahnte auch die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu erstatten. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 3.500,00 Euro geltend gemacht (347,60 Euro).

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 – 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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