Abmahnung des IDO e.V. wegen wettberwerbswidrigem Verhalten

Wettbewerbsrecht
16.01.201825 Mal gelesen
Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Auftrag ihrer Mitglieder aus dem Bereich Online-/eBay-Shopbetreiber für Textilien

Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die sich auf wettbewerbswidriges und verbraucherfeindliches Verhalten des Online-Shopbetreibers bezieht. Gerügt werden angeblich irreführender Angaben zur Transportgefahr, irreführende Hinweise auf die Geltung von AGBs, der Verstoß gegen Hinweispflichten auf die Preisbestandteile nach der PreisangabenVO und der Verstoß die Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher auf die Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Hierdurch soll der Betroffene gegen §§ 3, 5, 5a und 4 Nr. 11 UWG verstoßen haben.

Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?

Der IDO e.V. fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten.  Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.