Auch eine Abmahnung vom IDO e.V. wegen eBay-Kleinanzeigen erhalten? Ich berate Sie.

12.10.201779 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde eine Abmahnung vom IDO e. V. wegen eBay-Kleinanzeigen zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. ist hier in der Kanzlei wegen zahlreicher Abmahnungen gegenüber eBay-Händlern und Dawanda-Händlern bereits bekannt. Ich berichte bereits seit einiger Zeit auf meiner Internetseite über die Abmahntätigkeit des Vereins:

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

In der hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder um Fehler im Zusammenhang mit den Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Pflichtinformationen und die fehlende Einbindung des Links auf die OS-Plattform.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 232,05 Euro erstatten.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn die geltend gemachten Kosten relativ gering erscheinen. Bei einer falschen Reaktion drohen teure Weiterungen. Die hier vorliegende Abmahnung wirft im Übrigen in verschiedenen Punkten Fragen auf.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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