Auch eine Abmahnung der MissionDirect UG über die Kanzlei Schroeder erhalten? Ich berate Sie.

25.09.201732 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei erneut eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder für die MissionDirect UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung ist an einen Verkäufer gerichtet, der auf dem Online-Marktplatz eBay als privater Verkäufer Tonträger zum Kauf anbietet. Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird darauf hingewiesen, dass die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat. Der Abgemahnte biete regelmäßig und vermehrt Tonträger zum Kauf an und trete folglich nur zum Schein als Privatanbieter auf. In Wirklichkeit sei die Tätigkeit des Abgemahnten eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Das Verhalten des Abgemahnten sei somit unlauter.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

In dem Abmahnschreiben wird unter Verweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin dazu befugt sei, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen. Konkret wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 7.500,00 Euro zu erstatten (612,80 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Wenn Ihnen mit einer Abmahnung vorgeworfen wird, Ihre Verkaufsaktivitäten als privater Verkäufer seien aufgrund des Umfanges Ihrer Verkäufe als gewerbliche Tätigkeit zu bewerten, sollten Sie das Abmahnschreiben auf jeden Fall ernst nehmen. Bei einer falschen Reaktion auf das Abmahnschreiben drohen teure Weiterungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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