Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten europaweit tätig sei. Unter Verweis auf den Online-Shop des Abgemahnten und die dort angebotenen Kosmetikprodukte wird sodann auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoße. Konkret geht es um die Angaben der Lieferbedingungen (nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung der Leistung) und einen Verstoß gegen die Vorgaben zur Information über das Widerrufsrecht.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen vor. Des Weiteren wird mit der Abmahnung ein Schadenersatzanspruch in Höhe der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht (887,02 Euro).
Meine Einschätzung:
Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst den Sachverhalt überprüfen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist zum Teil unklar, auf welche tatsächlichen Gegebenheiten die erhobenen Vorwürfe gestützt werden.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.