Auch eine Abmahnung der MissionDirect UG über die Kanzlei Schroeder erhalten? Ich berate Sie.

13.07.201781 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell erneut eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder für die MissionDirect UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin als Händlerin auf der Internet-Plattform eBay zahlreiche Tonträger zum Kauf anbietet. Sodann wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Tonträger anbietet und dabei darauf hinweise, dass der als privater Anbieter auftritt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese Aussage nicht zutreffe, weil die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat. Unter Verweis auf die Bewertungen und Angebote des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte trete nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auf. In Wirklichkeit sei die Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird zunächst dazu aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, dass beanstandete Verhalten fortzusetzen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr soll der Abgemahnte auch eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Formulierungsvorschlag für die geforderte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Der Abgemahnte soll des Weiteren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro erstatten.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Irreführung über den gewerblichen Charakter von Angeboten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall fachkundig beraten, auch wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Angebote als private Angebote zu bewerten sind. Informationen zu der Bewertung von eBay-Verkäufen privater Anbieter als gewerbliche Tätigkeit finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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