Auch eine Abmahnung der Kreativplotter GmbH & Co. KG über die Kanzlei von Hohenhau erhalten? Ich berate Sie.

08.05.20175663 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Anwaltskanzlei von Hohenhau für die Kreativplotter GmbH & Co. KG zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird unter Hinweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten und den Internetauftritt der Abmahnerin auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis aufmerksam gemacht. Sodann wird ausgeführt, dass die Abmahnerin feststellen musste, dass der Abgemahnte bei seinem Angebot entgegen den Vorgaben der Preisangabenverordnung mit unrichtigen Grundpreisen werbe, den Link auf die OS-Plattform unrichtig angebe und auf einen versicherten Versand hinweise. Der Abgemahnte wird aufgefordert, die gerügten Wettbewerbsverstöße umgehend zu unterlassen.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine entsprechende Erklärung ist dem Schreiben jedoch nicht beigefügt. Der Abgemahnte soll des Weiteren Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro tragen (745,40 Euro). Für den Fall der nicht vollständigen und fristgerechten Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Einleitung gerichtlicher Schritte angekündigt.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Abmahnung, wie vorliegend, auf Vorgaben bezieht, deren Einhaltung sehr fehleranfällig ist, wie z.B. die Vorgaben der Preisangabenverordnung hinsichtlich der Einbindung von Grundpreis-Angaben.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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