LG Münster: Rechtsmissbrauch durch ruinöse Angriffe auf Mitbewerber

Wettbewerbsrecht
18.06.2015226 Mal gelesen
Existenzvernichtung unter dem Deckmantel des Wettbewerbsrechts führt zum Rechtsmissbrauch. Diese eindeutigen Worte sind selten, finden sich aber in einer aktuellen Entscheidung des LG Münster.

Mit Urteil vom 16.06.2015, Az. 025 O 133/13, erachtet das Landgericht Münster das wettbewerbsrechtliche Vorgehen einer Rechtsanwaltskanzlei gegen eine Einzelanwältin als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG und fand deutliche Worte für das Vorgehen der dortigen Klägerseite.

Insbesondere dann, wenn das Wettbewerbsrecht aus persönlichen Gründen ausgenutzt wird, um sich bei seinem Gegner für frühere Angriffe und Auseinandersetzungen zu revanchieren und ihn dabei ruinös anzugreifen, liege ein Fall des Rechtsmissbrauchs vor, so das LG Münster in seiner Urteilsbegründung.

Besonders deutlich wird das Landgericht, soweit es der klagenden Anwaltsgesellschaft attestiert, dass es ihr (der abmahnenden und klagenden Anwaltskanzlei) darum gegangen sei, der beklagten Einzelanwältin entscheidende Schläge zu versetzen, um dadurch ihre berufliche Existenz zu vernichten und ihrer persönlichen Existenz Schaden zuzufügen.

Das Urteil finden Sie im Volltext unter

https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/lg-muenster-wenn-eine-kanzlei-die-andere-vernichten-will.html

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Stand: 18.06.2015).