Auch eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben erhalten? Ich berate Sie.

27.03.2017 170 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) wegen unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen Online-Händler gerichtet, der ein Detox-Produkt mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben beworben hat. Gerügt wird insoweit ein Verstoß gegen die Vorgaben der sogenannten Health-Claims-Verordnung. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass nach dieser Verordnung gesundheitsbezogene Angaben verboten sind, sofern sie nicht den allgemeinen und speziellen Anforderungen der Verordnung entsprechen, gemäß der Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.

Gesundheitsbezogene Angaben sind immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Dies gilt nach meiner Erfahrung insbesondere für Aussagen zur Entschlackung/Entgiftung des Körpers und die Verwendung des Begriffes "Detox". Hintergrundinformationen zur der rechtlichen Problematik und der juristischen Bewertung entsprechender Werbeaussagen durch die Gerichte finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei in dem Beitrag "DETOX = Entgiftung = Abmahnung".


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit dem hier aktuell vorliegenden Abmahnschreiben wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro und eine Verpflichtung zum Ersatz der Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von 267,50 Euro vor.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

https://de-de.facebook.com/internetrecht.rostock
https://plus.google.com/100969078368300975615
https://www.youtube.com/channel/UC0hnqBPYf3FIhRhPQMCxuYg