Rechtsanwalt Göktekin erwirkt eine einstweilige Verfügung für „Restposten-Berlin“ wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

Rechtsanwalt Göktekin erwirkt eine einstweilige Verfügung für „Restposten-Berlin“ wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay
03.01.2017215 Mal gelesen
Auf eine vorangegangene Abmahnung erwirkt Rechtsanwalt Göktekin nun eine einstweilige Verfügung für seinen Mandanten, Restposten-Berlin, vertreten durch ihren Inhaber, Herrn Köker. Der Vorwurf an den Abgemahnten lautet, auf der Internethandelsplattform eBay in gewerblichem Umfang Waren anzubieten,

Der Einstweiligen Verfügung vorausgegangen war eine Abmahnung. Hierin stellt Rechtsanwalt Göktekin zu Beginn das Wettbewerbsverhältnis seines Auftraggebers mit dem Abgemahnten fest. Beide veräußern Wraend es gelichen Segements auf der Internethandelsplattform eBay. Damit stehen beide Seiten in einem Wettbewerbsverhältnis. Die Feststellung des Wettbewerbsverhältnisses bildet die Grundvoraussetzung für die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG.

 

Der Vorwurf begründet sich darin, dass der Abgemahnte als privater Nutzer angemeldet ist, obwohl er laut der Ausführungen des Schreibens als "gewerblicher Nutzer" eingestuft werden müsste. Anhaltspunkte dafür macht Rechtsanwalt Göktekin beispielweise an der Anzahl der über 100 gleichzeitig inserierten Artikel und der Anzahl der verkauften Artikel fest. Auch das Angebot mehrerer identischer Waren wird als Indiz für einen gewerblichen Verkauf angeführt. Insgesamt übersteige die Aktivität des Abgemahnten den Rahmen eines "haushaltstypischen Verkaufs". Er sei daher als Unternehmer einzustufen.

 

Als fälschlich "privat" angemeldeter Verkäufer umgeht der Anbieter eine Reihe von Verpflichtungen, die einen privaten Verkäufer nicht treffen. Rechtsanwalt Göktekin sieht daher im gerügten Verhalten einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gemäß § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG, der zu einer Abmahnung berechtigt.

 

In der Abmahnung sollte ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der anwaltlichen Kosten geltend gemacht werden.  Auf der Grundlage eines Streitwerts von 15.000 EUR, errechnet Rechtsanwalt Göktekin einen Aufwendungsersatz in Höhe von 865,40 EUR. Über dies ist der Abmahnung eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt, die die Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden sollte.

Nachdem dies nicht geschah, beantragte die Kanzlei Göktekin den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Wiesbaden und hatte damit Erfolg.

 

Was genau ist eine einstweilige Verfügung?

Die einstweilige Verfügung ist ein rechtliches Mittel zur Wahrung des vorläufigen Rechtsschutzes, also bevor es zum Hauptverfahren kommt. Sie dient dazu, vor allem bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die bedrohten Rechtsgüter vorläufig zu schützen. Die einstweilige Verfügung soll verhindern, dass die Rechtsgüter einer Partei weiterhin eingeschränkt oder die Rechtsverletzung fortgesetzt wird, während das Hauptverfahren andauert und eine Entscheidung noch aussteht.

 

Gerade in den Rechtsgebieten des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts erfolgt meist erst einmal eine außergerichtliche Abmahnung, wie auch in diesem Fall. Kommt der Abgemahnte der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht, nur unzureichend oder nicht fristgerecht nach, kann eine Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgen.  Im Falle einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung trägt der Antragsgegner die Kosten. Schon deshalb sollten einstweilige Verfügungen gegen Sie möglichst vermieden werden. Abmahnungen sind aus diesem Grund ebenfalls nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und die genannten Fristen sind einzuhalten.

 

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist aufgrund des Bedürfnisses eines schnellen, effektiven Rechtsschutzes durch einige Besonderheiten gekennzeichnet:

 
  1. Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache

Der Beschluss zum Erlass einer einstweiligen Verfügung darf noch keine Entscheidung des Rechtsstreits als solcher darstellen, diese ist für das Hauptverfahren vorgesehen

2.Glaubhaftmachung statt Beweis

Im Gegensatz zum Hauptverfahren muss antragsstellende Partei eine drohende Rechtsgutsverletzung lediglich glaubhaft machen, nicht jedoch beweisen. Aufgrund des Erfordernisses kurzfristig handeln zu können sind also an die Wahrscheinlichkeit der dargelegten Hinweise geringere Anforderungen zu stellen.

3.Eilbedürftigkeit

Zudem muss die Angelegenheit dringend sein und eines raschen Schutzes bedürfen. Im Wettbewerbsrecht wird die Eilbedürftigkeit zugunsten des Antragsstellers widerlegbar vermutet.

  

Was können Sie tun, wenn gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt wird?

 

Abschlusserklärung:

 

War die Abmahnung gerechtfertigt und somit auch die daraus resultierende einstweilige Verfügung, sind Sie dazu verpflichtet, zu Handeln. Meist werden Sie dazu aufgefordert, eine Abschlusserklärung abgeben, in der Sie die durch die einstweilige Verfügung ergangenen Regelungen anerkennen und auf mögliche Gegenrechte verzichten. Unterzeichnen Sie die Abschlusserklärung nicht, können Sie von der Gegenseite nach einer angemessen Wartefrist kostenpflichtig dazu aufgefordert werden. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Hauptverfahren.

 

Widerspruch:

 

Wenn Sie die gegen Sie erlassene einstweilige Verfügung für in der Sache unberechtigt halten, können Sie einen Widerspruch einlegen (gemäß §§ 924, 936 ZPO). Hierfür ist allerdings spätestens der Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts ratsam und notwendig, um genau auswerten zu können, inwieweit die Abmahnung bzw. die einstweilige Verfügung tatsächlich unberechtigt war und wie Ihre Erfolgschancen einzuschätzen sind.

 

Gerne verteidigen wir Sie gegen den Abmahner bzw. den Antragssteller einer einstweiligen Verfügung. Wir sind die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg und bringen auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken und Urheberrechts die nötige Erfahrung mit, Sie erfolgreich zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenloses Erstgespräch und senden Sie uns Ihre Abmahnung zu.  Gemeinsam können wir so die Details Ihres Falls bewerten und nächste Schritte planen.

 

Serviceorientierte Beratung und eine vorteilhafte Gestaltung Ihres Falls steht für uns an erster Stelle.

   

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