Aus Berichten verschiedener Kanzleien geht hervor, dass die Rechtsanwälte der Kanzlei Sagsöz & Euskirchen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden. Dem Abgemahnten wird dabei beispielsweise die Verletzung rechtlicher Pflichten vorgeworfen, wie die mangelnde Aufklärung über Widerrufsmöglichkeiten, ein Verstoß gegen die Impressumspflicht oder auch die Verletzung von Marktverhaltensregeln.
Geltend gemacht werden soll im Auftrag der Finntrade GmbH sowohl ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch zu sowie ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beauftragung anwaltlicher Hilfe zu.
Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch oder überstürzt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert, die Abmahnung ernst zu nehmen und zu reagieren, um eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu vermeiden.
Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten, die einerseits den Anforderungen einer solchen genügt, andererseits für Sie nicht unnötig weitreichende Haftungsmaßstäbe ansetzt.
Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir Abgemahnte wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.
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