Auch eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH über die Marquardt Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH über die Marquardt Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.
04.10.2016223 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell erneut eine Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte für die VSM Deutschland GmbH zur Prüfung vorgelegt. Da mir hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen der VSM Deutschland GmbH vorgelegt worden sind, ist mir die Abmahnerin aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet. Unter Verweis auf ein konkret benanntes eBay-Angebot des Abgemahnten wird die Werbung mit einer Garantie ohne ergänzende Informationen abgemahnt. Zur Begründung wird auf verschiedene Urteile verwiesen.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro und eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.044,40 Euro vor.


Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der VSM Deutschland GmbH sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Anderenfalls droht eine teure gerichtliche Auseinandersetzung. Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen ist nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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