Fehlender Hinweis auf Handelsregistergericht durch IDO-Verband abgemahnt

Fehlender Hinweis auf Handelsregistergericht durch IDO-Verband abgemahnt
27.09.2016172 Mal gelesen
Zum widerholten Mal mahnt der IDO-Interessenverband wegen Wettbewerbsverstoßes ab. Aktuell rügt der Verband den fehlenden Hinweis auf das Handelsregistergericht.

Warum mahnt der IDO-Verband ab?

Dem Betroffenen wirft der Verband einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Konkret soll der Abgemahnte in einem Angebot bei Ebay keine Angaben zum Handelsregistergericht vorgenommen haben und auch keine Angaben zum Bestehen eines Mängelhaftungsrechts gemacht haben. Daneben soll auch ein Musterwiderrufsformular fehlen.

Was wird vom IDO-Verband im Rahmen der Abmahnung gefordert?

In dem Abmahnschreiben fordert der IDO-Verband die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Betrags von 195 Euro zur außergerichtlichen Einigung.

Auch eine Abmahnung erhalten? - Das können sie tun!

Falls auch sie eine Abmahnung des IDO-Verbands erhalten haben, sollten sie das Schreiben auf keinen Fall ignorieren und untätig bleiben. Stattdessen sollten sie bei ihrem weiteren Vorgehen die nachstehenden Punkte berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Die Rechtsanwälte von Werdermann und von Rüden beraten sie deutschlandweit  und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen sie hierfür auch die kostenlose Erstberatung. Ihr Anliegen  können sie uns ganz unkompliziert per E-Mail (https://www.wvr-law.de/) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder nehmen sie telefonisch unter  030 - 965 356 2929 Kontakt zu uns auf.