Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg

Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg
16.09.2016257 Mal gelesen
Der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg mahnt aktuell wegen fehlender Angaben zu textilen Rohstoffen ab.

Was wirft der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg dem Abgemahnten vor?

Dem Adressaten des Schreibens wirft der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Er soll in einem Onlineshop in seinem Angebot keine Angaben zu den textilen Rohstoffen gemacht haben. Darin sieht der Verein einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Zudem stelle das Verhalten des Abgemahnten einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.

Was fordert der Verein in dem Abmahnschreiben?

Forderungen des Abmahnschreibens sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die  Verletzungshandlung, sowie die Zahlung einer pauschalen Summe von 185 Euro zur außergerichtlichen Einigung.

Das können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun!

Wenn sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben ist es nicht ratsam diese zu ignorieren. Orientieren sie sich stattdessen an den folgenden fünf Punkten:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Die Rechtsanwälte von Werdermann und von Rüden beraten sie deutschlandweit  und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen sie hierfür auch die kostenlose Erstberatung. Ihr Anliegen  können sie uns ganz unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder nehmen sie telefonisch unter  030 - 965 356 2929 Kontakt zu uns auf.