Abmahnung durch Rechtsanwalt Göktekin für Herrn Özkan wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

Abmahnung durch Rechtsanwalt Göktekin für Herrn Özkan wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay
02.09.2016255 Mal gelesen
Rechtsanwalt Göktekin wirft dem Abgemahnten vor, auf der Internethandelsplattform eBay in gewerblichem Umfang Waren anzubieten, dabei jedoch als privater Verkäufer aufzutreten. Auftraggeber ist dabei Herr Özkan, der ebenfalls Händler auf der Plattform eBay ist.

Zu Beginn stellt Rechtsanwalt Göktekin das Wettbewerbsverhältnis seines Auftraggebers Herrn Özkan mit dem Abgemahnten fest. beide Veräußern vor allem Schmuck auf der Internethandelsplattform eBay. Damit stehen beide Seiten in einem Wettbewerbsverhältnis. Die Feststellung des Wettbewerbsverhältnisses bildet die Grundvoraussetzung für die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG.

 

Der Vorwurf begründet sich darin, dass der Abgemahnte als privater Nutzer angemeldet ist, obwohl er als "gewerblicher Nutzer" eingestuft werden müsste. Anhaltspunkte dafür macht Rechtsanwalt Göktekin beispielweise an der Anzahl der gleichzeitig inserierten Artikel, die laut der Abmahnung bei 30 liegt und der Anzahl der verkauften Artikel fest. Auch das Angebot mehrerer identischer Waren Insgesamt übersteige dies den Rahmen eines "haushaltstypischen Verkaufs". Der Abgemahnte sei daher als Unternehmer einzustufen.

Als Unternehmer treffen den Verkäufer auf der Internethandelsplattform wie eBay verschiedene Pflichten, die einen privaten Verkäufer nicht treffen: Diese umfassen die Erteilung einer Widerrufbelehrung. So muss der Käufer gemäß §§ 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB bei einem Fernabsatzgeschäft über die rechtliche Möglichkeit und Ausgestaltung eines Widerrufrechts informiert werden.

Aufgrund einer fehlenden Anbieterkennzeichnung, sei für den Käufer zudem nicht ersichtlich, mit wem der Vertrag zustande kommt. Letztlich trifft den gewerblichen Anbieter die Pflicht, gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz)  ein Impressum anzulegen.

Als fälschlich "privat" angemeldeter Verkäufer umgeht man diese Verpflichtungen. Rechtsanwalt Göktekin sieht daher im gerügten Verhalten einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gemäß § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG, der zu einer Abmahnung berechtigt.

Geltend gemacht werden soll daher ein Schadensersatzanspruch zu sowie ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beauftragung anwaltlicher Hilfe. Auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 EUR, errechnet Rechtsanwalt Göktekin einen Aufwendungsersatz in Höhe von 745,40 EUR. Über dies ist der Abmahnung eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt, die die Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll.  

 

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch oder überhastet zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert, aktiv zu werden. Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Dies kann Ihnen ein gerichtliches Verfahren gegen Sie ersparen.

 

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

 

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-,  Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.

 

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