Abmahnung von der Contumax GmbH & Co. KG

Abmahnung von der Contumax GmbH & Co. KG
21.07.2016425 Mal gelesen
Die Contumax GmbH & Co. KG, Betreiberin des Internetportals zeno.org, mahnt wegen Wettbewerbsverstößen ab. Auf dem Portal befindet sich eine umfangreiche digitale Sammlung klassischer Literatur. Außerdem bietet das Unternehmen die Inhalte der Sammlung auch in gedruckter Form oder als E-Book, vor allem über Amazon, an.

Warum mahnt die Contumax GmbH & Co. KG ab?

Adressat der Abmahnung war ein Anbieter gemeinfreier Werke, der seine Werke ebenfalls über Amazon als Taschenbuch oder E-Book anbietet. In dem Abmahnschreiben ergeht der Vorwurf, dass der Anbieter im Impressum angegeben hat, dass er Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an dem von ihm angebotenen Ausgaben ist. Das stimme jedoch nicht, da die Werke gemeinfrei sind. Dadurch wird der Verbraucher in die Irre geführt. Der Abgemahnte habe keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Auch ein sogenannter Editionsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz fehle, da die Ausgaben des Abgemahnten kein Ergebnis wissenschaftlicher Arbeit seien und sich nicht wesentlich von anderen Ausgaben unterscheiden. Verbraucher könnten aber aufgrund der falschen Angaben im Impressum glauben, dass die jeweilige Textausgabe nur beim Abgemahnten erhältlich ist und diese nicht mehr über die Contumax GmbH & Co. KG suchen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Verbraucher glauben, die Ausgaben der Contumax GmbH verletzen die Nutzungsrechte des Abgemahnten.

Was fordert die Contumax GmbH &Co. KG von den Abgemahnten?

Das Unternehmen macht einen Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG geltend. Entsprechend wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 984,60 EUR.

Was können Sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Sie sind selbst betroffen und haben ebenfalls eine Abmahnung der Contumax GmbH & Co. KG erhalten, dann ignorieren sie keinesfalls die Abmahnung. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.