Auch eine Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH über die Rechtsanwälte Meidert & Kollegen erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH über die Rechtsanwälte Meidert & Kollegen erhalten? Ich berate Sie.
13.07.2016522 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Meidert & Kollegen für die Plattfuss Vertriebs GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen Online-Händler gerichtet, der bei eBay Bud Spencer Artikel angeboten hat. Konkret geht es um Bekleidungsstücke mit dem Bildnis des Schauspielers Carlo Pedersoli (Bud Spencer) und die Benutzung der Bezeichnung "Bud Spencer" zur Bezeichnung der Artikel.

In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, die Plattfuss Vertriebs GmbH sei exklusive Lizenznehmerin von Herrn Carlo Pedersoli, allgemein bekannt als Bud Spencer. Des Weiteren wird ausgeführt, sie habe dessen Ansprüche aus Rechtsverstößen abgetreten erhalten. Sie sei im Übrigen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von Rechtsverstößen an der Bezeichnung "Bud Spencer" berechtigt. In diesem Zusammenhang wird auf die dem Abmahnschreiben beigefügten Lizenz- und Abtretungserklärungen verwiesen.

Unter Bezugnahme auf konkrete eBay-Angebote des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte nutze gewerblich bewusst die Persönlichkeit, das Bildnis und den Namen "Bud Spencer" aus, ohne hierzu berechtigt zu sein. Zugleich greife der Abgemahnte in die Rechte der Abmahnerin als exklusive Lizenznehmerin ein.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor, nach der der Abgemahnte für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtungen eine angemessene Vertragsstrafe zahlen soll. Des Weiteren sieht die Erklärung Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zum Ersatz von Rechtsanwaltskosten vor. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.822,96 Euro bedeutet.


Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Bekanntheit des Schauspielers Carlo Pedersoli (allgemein bekannt als Bud Spencer). Da der Schauspieler kürzlich verstorben ist, besteht aktuell eine erhöhte Nachfrage nach Merchandise-Artikeln. Anbieter von entsprechenden Merchandise-Artikeln sollten daher unbedingt darauf achten, bestehende Rechte zu berücksichtigen. Sofern Ihnen bereits eine Abmahnung wegen der Verletzung von Rechten vorliegt, sollten die geltend gemachten Ansprüche, insbesondere die in Betracht kommenden Schadenersatzansprüche, genau geprüft werden.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

 Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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