Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main mahnt Spielhallenbetreiber ab

Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main mahnt Spielhallenbetreiber ab
11.07.2016196 Mal gelesen
Die Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main e.V. setzt sich für die Bekämpfung unlauterer Verhaltensweisen im Wettbewerb ein und mahnt aktuell Betreiber von Spielhallen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab.

Was mahnt die Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main ab?

Derzeit werden Spielhallenbetreiber von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie gleich in mehrfacher Hinsicht wettbewerbswidrig gehandelt haben. Zum einen wird ihnen vorgeworfen nicht gegen das Rauchen innerhalb des Gebäudes vorgegangen zu sein. Außerdem wird den Betreibern vorgeworfen Geldspielgeräte fehlerhaft aufgestellt zu habe und keine Sichtblenden zu verwenden.

Was fordert die Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main von Spielhallenbetreibern?

Die Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main fordert von den Betroffenen in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bezüglich der gerügten Verhaltensweisen. Daneben verlangt sie die Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 246, 10 Euro. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Was können sie tun, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sie sind selbst betroffen und haben ebenfalls eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main e.V. erhalten, dann ist es ratsam  folgende Punkte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.