OLG Koblenz: Werbung für Therapie ohne wissenschaftlichen Nachweis unzulässig

OLG Koblenz: Werbung für Therapie ohne wissenschaftlichen Nachweis unzulässig
04.07.2016434 Mal gelesen
Mit Urteil vom 20. Januar 2016 hat das OLG Koblenz einem Arzt die Werbung für eine Magnetfeldtherapie verboten, weil die Wirkung nicht wissenschaftlich belegt sei (Az.: 9 U 1181/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Arzt hatte eine von ihm angebotene Magnetfeldtherapie damit beworben, dass sie das Immunsystem und die Selbstheilungskräfte aktiviere sowie Schmerzen lindern könne. Gegen diese Werbung hatte ein Wettbewerbsverband geklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass die Werbung irreführend und damit unzulässig sei. Die Werbeaussagen suggerierten eine therapeutische Wirksamkeit, die wissenschaftlich aber nicht belegt sei.

Der Arzt hatte damit geworben, dass er mit der Magnetfeldtherapie schon sehr gute Erfolge etwa bei Rückenleiden, Gelenkverschleiß, Rheuma oder Prellungen erzielt habe. Er wies auch darauf hin, dass die Wirkung der Therapie wissenschaftlich noch nicht belegt sei. Genau das war für den für Wettbewerbssachen zuständigen 9. Zivilsenat des OLG Koblenz der springende Punkt. Denn diese Werbeaussagen seien für den Verbraucher irreführend und daher unzulässig. Daran ändere auch der Hinweis auf die fehlenden wissenschaftlichen Nachweis nichts. Zumal der Arzt auch damit geworben habe, dass er in der Praxis tägliche erfreuliche Erfolge mit dieser Therapie erziele. Der Arzt habe diese Werbeaussagen künftig zu unterlassen, so das OLG.

Werbung kann für viele Unternehmen ein schmaler Grat sein. Das gilt auch und besonders im medizinischen Bereich, z.B. bei der Werbung für Arzneimittel oder bestimmte Therapieformen. Ohne einen entsprechenden wissenschaftlichen Nachweis ist diese Werbung in der Regel unzulässig, weil der Verbraucher mit den nicht belegten Aussagen über eine positive gesundheitliche Wirkung in die Irre geführt wird. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann schnell vorliegen und die Folgen können gravierend sein. Sie reichen von Abmahnungen über Unterlassungsklagen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Die rechtliche Auseinandersetzung kann langwierig und zudem kostspielig sein. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte können schon im Vorfeld beraten und natürlich auch bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Forderungen behilflich sein.

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