Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR (Sachse Vertriebs GbR) mahnt fehlende Hinweise auf Sulfite ab !

Wettbewerbs- und Markenrecht
01.07.2016336 Mal gelesen
Die Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR (Sachse Vertriebs GbR) mahnt aktuell gewerbliche Anbieter von Wein wegen eines fehlenden Hinweises auf im Wein enthaltene Sulfite ab.Ausgesprochen werden die Abmahnungen über Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin.

Hintergrund:

Nach Art. 14 Abs. 1 lit. a. LMIV (Lebensmittelverordnung) sind sämtliche Pflichtinformationen nach Art. 9 und 10 für jedes vorgepackte Lebensmittel vor dem Abschluss des Kaufvertrages verfügbar zu machen und "auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts" anzugeben.

Nach Art. 9 Abs. 1 lit. c LMIV ist für Lebensmittel eine Allergenenkennzeichnung verpflichtend. Insoweit muss auf solche Zutaten und Verarbeitungsstoffe sowie deren Derivate hingewiesen werden, die im Anhang II der LMIV als allergieauslösende Stoffe aufgeführt sind. In Anhang 2 Nr. 12 werden Sulfite explizit erwähnt und sind daher zwingend anzugeben, wenn sie in Konzentrationen von mehr als 10mg/l im Erzeugnis vorhanden sind.

Die Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR sieht in der fehlenden Information einen Wettbewerbsverstoß.

Es wird seitens der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Abmahnhkosten bleiben zunächst noch unerwähnt, was den Adressaten der Abmahnung allerdings nicht zu dem Trugschluss verleiten sollte, dass diese nicht noch später Thema werden.

Abgemahnt von der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR ?

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