Auch eine Abmahnung von IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung von IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. erhalten? Ich berate Sie.
14.06.2016239 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell wieder einmal eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e. V. zur Prüfung vorgelegt. Da hier in der Kanzlei inzwischen über 300 (!) Abmahnungen des Vereins zur Prüfung vorgelegt worden sind, ist mir der Verein aus einer Vielzahl vorangegangener Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zum IDO Interessenverband für das Rechts und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e. V.:

Der IDO mahnt seit längerem Online-Händler in verschiedenen Branchen wegen Wettbewerbsverstößen ab. Die Abmahnschreiben beziehen sich immer wieder auf gleichgelagerte Sachverhalte. Abgemahnt werden u. a. Fehler im Zusammenhang mit den Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular, fehlende Informationen zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts, fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung, die fehlende Einbindung des Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU (OS-Plattform), unzulässige AGB-Klauseln und Fehler im Zusammenhang mit Informationen zur Versandversicherung.

Umfangreiche Informationen zur Abmahntätigkeit des IDO finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm


Zu den Forderungen in der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird - wie in den anderen hier vorliegenden Abmahnverfahren - eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe und eine Verpflichtung zur Erstattung der abmahnbezogenen Kosten in Höhe von 232,05 Euro vor.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig
    die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

http://plus.google.com/ RAAndreasKempcke