Abmahnung Rechtsanwälte Schlömer Sperl für Aqua-Saar GmbH

Abmahnung Rechtsanwälte Schlömer Sperl für Aqua-Saar GmbH
10.06.2016184 Mal gelesen
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer Sperl im Auftrag der Aqua-Saar GmbH liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. In der Abmahnungen werden vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf Amazon gerügt.

Wie lautet der Vorwurf im Detail?

Unsere Mandantschaft habe auf Amazon einen Sonnenschirm zum Kauf angeboten und dabei ein Produktbild verwendet, auf dem der Sonnenschirm samt Standfuß abgebildet sei. Im Lieferumfang sei jedoch nur der Sonnenschirm ohne Standfuß enthalten, daher sei das Angebot irreführend und unlauter.

Weiterhin wird gerügt, unsere Mandantschaft habe die Angabe "e.K." getätigt, obwohl diese kein eingetragener Kaufmann sei.

Wie ist die Abmahnung rechtlich anzusehen?

Die Frage, ob durch die Verwendung eines Produktbildes, welches mehr als den Lieferumfang zeigt, ein Wettbewerbsverstoß begangen wird, kann nur unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls beantwortet werden. Hierzu sind weitere Tatsachen, wie bspw. der Angebotstext zu berücksichtigen. Wenn Sie daher eine Abmahnung mit dem Vorwurf erhalten haben, durch die Verwendung eines Produktbildes einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Gleiches gilt für den Vorwurf der Verwendung einer falschen Geschäftsartbezeichnung. Auch diesbezüglich können Sie sich gerne an uns wenden.

Wie sollte auf eine Abmahnung reagiert werden?

Zunächst einmal muss dringend davon abgeraten werden, die Abmahnung zu ignorieren. Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist sie nachteilig formuliert, außerdem kann sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab. Auch im Hinblick auf die geltend gemachte Kostenforderung, welche in der vorliegenden Abmahnung bei 1.141,90 € liegt, ist eine anwaltliche Überprüfung dringend ratsam.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de