Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
31.05.2016219 Mal gelesen
Wir haben in der Vergangenheit häufig über Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. berichtet. Nun liegt uns erneut eine derartige Abmahnung vor.

Wie lautet der Vorwurf?

In der Abmahnung werden die folgenden etwaigen Verstöße gerügt:

- Fehlende Informationen über das Muster-Widerrufsformular innerhalb der Widerrufsbelehrung

- Fehlende Zwischenüberschriften innerhalb der Widerrufsbelehrung

Wie ist die Abmahnung rechtlich einzuordnen?

Abmahnungen bezüglich etwaig fehlender Zwischenüberschriften innerhalb der Widerrufsbelehrung tauchen in letzter Zeit häufiger auf. Ob die in einer Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sind und einen Unterlassungsanspruch begründen, lässt sich jedoch nur nach Prüfung Ihres spezifischen Einzelfalls hin feststellen. Aus diesem Grunde bieten wir unseren Mandanten eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Hierbei teilen wir Ihnen zunächst völlig unverbindlich mit, ob wir die Abmahnung für berechtigt halten, oder nicht.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie sich unmittelbar an unsere Kanzlei wenden. Wir überprüfen Ihren Sachverhalt und entwickeln eine Verteidigungsstrategie und Vorgehensweise. Auch die regelmäßig geltend gemachte Kostenforderung in Höhe von 232,05 € muss auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Bei Erhalt einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de