Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers wegen der Anmeldung als „Scheinprivater“ bei eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers wegen der Anmeldung als „Scheinprivater“ bei eBay
27.05.2016273 Mal gelesen
Die Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers mahnt im Auftrag Adam Nawracaj wegen wettbewerbswidriger Anmeldung auf eBay ab. Der Abgemahnten trete entgegen seiner Angabe privater Verkäufer zu sein, als gewerblicher Verkäufer auf.

Wie in einigen Meldungen berichtet wird, mahnt die Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab. Der Abgemahnte hatte KFZ-Zubehör wie Scheibenwischer auf der Internethandelsplattform eBay zum Verkauf angeboten. Hierbei war er als privater Verkäufer angemeldet. Der Vorwurf der Abmahnung lautet nun, dass die Anmeldung als Privater den Umfang der Verkäufe nicht decke und der Abgemahnte als gewerblicher Nutzer, also als Unternehmer angemeldet sein müsste.

Einen gewerblichen Nutzer treffen auf Ebay weitergehende Pflichten als einen privaten Verkäufer. Diesen Pflichten kommt ein "Scheinprivater" nicht nach. Die Pflichten umfassen Informations-, Widerrufs- und Impressumspflichten. Eine Nichteinhaltung dieser Pflichten stellt einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gegenüber anderen Wettbewerbern dar.

Die Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers fordert aufgrund der gerügten Verstöße neben der Abgabe einer Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung einen Aufwendungsersatz für die Rechtsanwaltskosten. Diesen setzt die Kanzlei auf 984,60 EUR an, der sich nach einem Streitwert in Höhe von 20.000 EUR errechnet.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen einer privaten Anmeldung auf eBay erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, geplant und zügig aber nicht überhastet zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert, die Abmahnung ernst zu nehmen und zu reagieren, um eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu vermeiden.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten, die einerseits den Anforderungen einer solchen genügt, andererseits für Sie nicht unnötig weitreichende Haftungsmaßstäbe ansetzt.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-,  Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.

  

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