Die Informationspflichten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

Die Informationspflichten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
11.05.2016198 Mal gelesen
Der Art. 241 EGBGB

Regelmäßig werden mir Abmahnungen zur Bearbeitung vorgelegt, weil der Unternehmer die Informationspflichten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr gem. Art. 241 EGBGB nicht beachtet hat. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt. Hierbei handelt es sich zumeist um leicht vermeidbare Fehler.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?

Mit einer Abmahnung werden normalerweise verschiedene Ansprüche verfolgt.

Zunächst geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein solcher Anspruch ist zum Beispiel der auf Erstattung der angefallenen (Rechts-)verfolgungskosten. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Zusätzlich regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch - Hauptproblem einer Abmahnung

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft wichtig.

Wichtig ist es hier aber vor allem zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Erstattungsanspruch ist. Von hohen Kosten im Einzelfall sollte man sich hier nicht ablenken lassen.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

 Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
  •     Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  •     Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch


Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.