Die Pflicht des Unternehmers zur ausreichenden und verständlichen Information des Verbrauchers

Die Pflicht des Unternehmers zur ausreichenden und verständlichen Information des Verbrauchers
03.05.2016140 Mal gelesen
Hierbei ergeben sich oft Fehler, welche zur Abmahnung führen

Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung  Informationen hinsichtlich des Bestehens eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Dies hat mein Mandant in nicht ausreichender Form getan, sodass nun im Rahmen eines Mandats mir diese Abmahnung zur Bearbeitung übergeben wurde. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Eine Abmahnung stellt - allgemein formuliert - eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Ansprüche einer Abmahnung

Üblicherweise werden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mehrere Ansprüche geltend gemacht.

 In erster Linie geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Mit dem Unterlassungsanspruch geht es darum, dass ein rechtswidriges Verhalten beendet werden soll. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Ferner regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  1.     Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
  2.     Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  3.     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  4.     Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  5.     Suchen Sie einen Anwalt auf


Gerne berate ich Sie darüber, was Sie nun tun können.