Die Informationspflichten des Unternehmers

03.05.2016 141 Mal gelesen
Die Rechtslage zur Abmahnung speziell aus der Sicht des Unternehmers

Viele Personen betreiben insbesondere nebenberuflich sog. Online-Shops. Zu deren Organisation sind jedoch zahlreiche Details zu beachten, da mir momentan eine Abmahnung gegen einen meiner Mandanten vorliegt, weil dieser vor Abgabe der Vertragserklärung seines Kunden, diesen nicht ausreichend über seinen Handelsnamen unterrichtete. Das wäre an sich leicht vermeidbar gewesen. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert. Was ist zu beachten?

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Üblicherweise werden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden.  Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Hier geht es darum, dass derjenige, der eine Abmahnung ausspricht oder aussprechen lässt, die entstandenen Kosten ersetzt verlangen kann. Darüber hinaus gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Vor allem bei Unternehmern hat die Abwägung der Kostenrisiken daher auch langfristig Bedeutung.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.

Wie reagieren?

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Was Sie tun können

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  •     Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  •     Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab - möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren - es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  •     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  •     Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten


Gerne berate ich Sie umfassend über das weitere Vorgehen.