Abmahnung wegen Werbemail

Abmahnung wegen Werbemail
28.04.2016172 Mal gelesen
Reaktionsmöglichkeiten hierauf

Aktuell liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Bearbeitung vor, weil einem Kunden, der eine Bestellung vorzeitig abbrach, eine Werbemail zugeschickt wurde. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Abmahnung - was ist das?

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Mit einer Abmahnung werden normalerweise verschiedene Ansprüche verfolgt.

Zunächst geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Weiter können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.

Der Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Wie sollte nach Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Denn bei einer Überschreitung von Fristen drohen kostspielige Gerichtsverfahren.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  1.     Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  2.     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  3.     Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
  4.     Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  5.     Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten


Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.