Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen Widerrufsbelehrung

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen Widerrufsbelehrung
13.04.2016221 Mal gelesen
Unsere Kanzlei hat das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a. M., Büro Stuttgart aufgrund einer vermeintlich veralteten Widerrufsbelehrung erlangt. Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebotes eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet zu haben. Der Wettbewerbszentrale stünde daraufhin ein Unterlassungsanspruch zu.

Was fordert die Wettbewerbszentrale?

Die Wettbewerbszentrale fordert die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 246,10 €.

Wie sollte reagiert werden?

Abmahnungen der Wettbewerbszentrale oder andere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen waren in der Vergangenheit bereits häufig Gegenstand von Mandaten in unserer Kanzlei. Daher verfügen wir über entsprechende Erfahrungen, um auch Ihnen bei Erhalt einer solchen Abmahnung kompetent weiterzuhelfen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles unterzeichnen schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab. Zudem wird in der durch die Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € festgesetzt. Im Falle einer Zuwiderhandlung würde bei Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung pro Verstoß die oben genannte Vertragsstrafe fällig.

Daher ist es ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen um weiteren Schaden abzuwenden und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de