Gerügt wird seitens der Kohlpaintner GmbH ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung in der Gestalt, dass kein Grundpreis angegeben werde.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kohlpaintner GmbH ferner noch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 745,40 EUR.
Wir beschäftigen uns tagtäglich mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. In wohl keinem anderen Bereich als bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung können sich im Nachgang erhebliche Folgeprobleme in Form von Vertragsstrafe ergeben, wenn nicht sachgerecht reagiert wird. Dabei ist abzuwägen, ob eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder aber das "Kassieren" einer einstweiligen Verfügung oder eines Hauptsacheurteils günstiger im Hinblick darauf ist, dass im Falle der Zuwiderhandlungen "nur" Ordnungsgelder , nicht aber Vertragsstrafenforderungen des Abmahners drohen.
Lassen Sie sich beraten !
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Tip:
- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !
Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !
So funktionierts:
- Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
- Ihre Kontaktdaten angeben,
- Wir rufen Sie zurück !
Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.
Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
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