Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Göktekin im Auftrag der Lory Germany Trading GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Göktekin im Auftrag der Lory Germany Trading GmbH
23.02.2016209 Mal gelesen
Rechtsanwalt Göktekin mahnt im Auftrag der Lory Germany Trading GmbH wegen wettbewerbswidriger Inhalte auf der Internethandelsplattform eBay ab. Der Abgemahnte trete entgegen seiner Angabe als gewerblicher Verkäufer auf und verletze Widerrufsbelehrungs- und Impressumspflichten.

In der Einleitung der Abmahnung weist Rechtsanwalt Göktekin zunächst auf das Wettbewerbsverhältnis seiner Mandantin, der Lory Germany Trading GmbH, mit dem Abgemahnten hin. Neben anderen Haushaltswaren veräußert sowohl die Lory Germany Trading GmbH, als auch der Abgemahnte Steckdosen auf der Internethandelsplattform eBay. Damit stehen beide Seiten in einem Wettbewerbsverhältnis. Die Feststellung des Wettbewerbsverhältnisses bildet die Grundvoraussetzung für die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus §§8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG.

Im weiteren Verlauf des Schreibens rügt Anwalt Göktekin, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay als privater Nutzer angemeldet sei, obwohl er als "gewerblicher Nutzer" eingestuft werden müsse. Dies begründe sich damit, dass der Abgemahnte regelmäßig Steckdosen sowie Elektrik-Fachhandel-Zubehör veräußert. Viele der verkauften Artikel seien identisch und in großen Mengen verkauft worden. Insgesamt übersteige der Verkauf des Abgemahnten den Rahmen des haushaltstypischen Verkaufs. Der Abgemahnte sei daher als Unternehmer einzustufen.

Pflichten eines gewerblichen Anbieters auf eBay

Als Unternehmer treffen den Verkäufer auf der Plattform eBay verschiedene Pflichten:

  1. Es muss die Erteilung einer Widerrufbelehrung erfolgen. Der Käufer muss nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB bei einem Fernabsatzgeschäft über die rechtliche Möglichkeit und Ausgestaltung eines Widerrufrechts informiert werden.
  2. Aufgrund einer fehlenden Anbieterkennzeichnung, sei für den Käufer  nicht ersichtlich, mit wem der Vertrag zustande kommt. Der Abgemahnte sei dazu verpflichtet, gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) ein Impressum anzulegen.

Rechtsanwalt Göktekin beanstandet die Missachtung der Pflichten durch den Abgemahnten und sieht im gerügten Verhalten einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gemäß § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG.

Gemäß §9 UWG stehe der Lory Germany Trading GmbH deshalb ein Schadensersatzanspruch zu sowie ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beauftragung anwaltlicher Hilfe. Auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 EUR, errechnet Rechtsanwalt Göktekin einen Aufwendungsersatz in Höhe von 745,40 EUR. Über dies ist der Abmahnung eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt, die die Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch oder überhastet zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert, die Abmahnung ernst zu nehmen und zu reagieren, um eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu vermeiden.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten, die einerseits den Anforderungen einer solchen genügt, andererseits für Sie nicht unnötig weitreichende Haftungsmaßstäbe ansetzt.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.


Kontakt:

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

  

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T          030 /206 494 05

F          030 / 206 494 06

E          berlin@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T          040 / 533 087 20

F          040 / 533 087 30

M         hamburg@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg