Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG wegen einer irreführenden Werbung

Wettbewerbs- und Markenrecht
17.02.2016159 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Kochmesser.de gegenüber einem ebay Händer vor, der durch eine irreführende Werbung zur Unterlassung in Anspruch genommen wird.

Die Abmahnung datiert vom 05.02.2016 uind wurde durch Rechtsanwalt Schleinkofer ausgesprochen. Der abgemahnte Händler soll mit einer dauerhaften Schärfe eines Messers geworben haben, obwohl dies wissenschaftlich nicht nachvollzogen werden kann. Die sei eine Irreführung nach §§ 3, 5 UWG. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Brauch und Anwaltkosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 €.



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