Abmahnung der Wettbewerbszentrale GmbH wegen des unerlaubten Sendens von Werbe-E-Mails

Abmahnung der Wettbewerbszentrale GmbH wegen des unerlaubten Sendens von Werbe-E-Mails
28.12.2015182 Mal gelesen
Die Wettbewerbszentrale mahnt das Übersenden einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung auf den Account „mail@wettbewerbszentrale.de“ ab. Die E-Mail der Abgemahnten sei als belästigende Werbung wettbewerbswidrig.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen am 30.09.2015 unaufgefordert eine E-Mail mit dem Betreff "Vorstellung E-Context" an einen betrieblichen Account gesendet zu haben. Dieser Werbung habe die Wettbewerbszentrale nicht zugestimmt.

Nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG sei unaufgeforderte Werbung wettbewerbswidrig und der Abgemahnte sei daher nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 zur Unterlassung verpflichtet.

Auszug § 7 UWG Unzumutbare Belästigung:

  • Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

Auszug § 8 UWG Beseitigung und Unterlassung:

  • Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.

Die Wettbewerbszentrale fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bezüglich zukünftiger Werbe-E-Mails und stützt ihr Begehren wahlweise auf §§ 823 Abs.1, 1004 Abs.1 Nr. 2 BGB.

Was können Sie tun, wenn Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben?

Bleiben Sie zunächst ruhig und unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht. Zwar kann es durchaus sein, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, diese sollte jedoch häufig modifiziert werden, um für Sie weitreichende Haftungsrisiken auszuschließen.

Behalten Sie zudem die Frist im Hinterkopf. Eine Nichteinhaltung der Frist kann für Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung und somit mit hohen Kosten verbunden sein. Holen Sie sich deshalb professionelle Hilfe.

Wir bieten Ihnen einen fundierten Rechtsrat. Kontaktieren Sie die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling. In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und ein weiteres Vorgehen besprechen.


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SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

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Mail: mail@shrecht.de

  

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info