Webshop-Betreiber aufgepasst: Informationspflicht über mögliche Versandkosten!

Webshop-Betreiber aufgepasst: Informationspflicht über mögliche Versandkosten!
09.12.2015145 Mal gelesen
Wer online einkauft, möchte wissen, ob und in welcher Höhe Versandkosten auf ihn zukommen. Allerdings gibt es Web-Shops, die derartige Kosten noch immer nicht im Vorfeld ausweisen. Dabei hätten sie eine Informationspflicht - sowohl für den innerdeutschen Versand als auch für den Versand ins Ausland.

Wer als Online-Händler Produkte anbietet, muss grundsätzlich über mögliche anfallende Versandkosten informieren. Das gilt uneingeschränkt für den Versand innerhalb von Deutschland und für den Versand innerhalb der Europäischen Union. Da in der EU Warenverkehrsfreiheit herrscht und die wirtschaftlichen Bedingungen der einzelnen Mitgliedsstaaten ähnlich sind, können Versandkosten ohne Schwierigkeiten im Vorfeld berechnet werden.

Nur in Ausnahmefällen - also z.B. bei Versand in Länder außerhalb der EU, wo die Kosten nicht in zumutbarer Weise vorab aufgeschlüsselt werden können - müssen Händler die Lieferkosten nicht konkret im Vorfeld benennen. Allerdings ist es auch in diesen Fällen ihre Pflicht, Kunden darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Kosten anfallen!

Achtung: Wer trotz dieser Informationspflicht keine Versandkosten ausweist, kann wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verklagt werden!

Erst jüngst hat das Kammergericht Berlin einen Fall entschieden, in dem eine Online-Händlerin mit dem nahezu weltweiten Versand ihrer Ware geworben hatte. Zwar hatte sie Ihre Kunden über die innerdeutschen Versandkosten informiert, nicht aber über die Kosten bei Versand ins Ausland. Die Richter sahen in dieser Geschäftspraktik einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Händlerin hätte ihre Kunden vorab über die Versandkosten ins Ausland informieren müssen (Beschluss vom 2. Oktober 2015, Az.: 5 W 196/15).

Unser Tipp aus der Kanzlei: Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben, zögern Sie nicht, uns umgehend in unserer Kanzlei zu kontaktieren!

Wichtige Hinweise:

  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, denn sonst kann eine einstweilige Verfügung drohen - mit empfindlichen wirtschaftlichen Einbußen!
  • Melden Sie sich weder mündlich noch schriftlich bei der Gegenseite
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Geben Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung ab, ohne diese mit einem Anwalt zu besprechen
  • Leisten Sie keine Zahlungen ohne juristische Prüfung

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten - und das rund um die Uhr, auch am Wochenende und an den Feiertagen.

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.