Auch eine Abmahnung der CAS-Discount GmbH über Rechtsanwälte Klier & Ott erhalten ?

08.12.2015 452 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Klier & Ott für die CAS-Discount GmbH zur Prüfung vorgelegt. Da mir in der Vergangenheit bereits Abmahnungen der CAS-Discount GmbH vorgelegt worden sind, ist mir die Abmahnerin aus vorherigen Abmahnverfahren bekannt. Wenn auch Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu dem hier vorliegenden Abmahnschreiben:

Die hier vorliegende wettbewerbsrechtliche Abmahnung der CAS-Discount GmbH bezieht sich auf einen Hinweis auf eine Garantie ohne ergänzende Informationen zu den Garantiebedingungen bei ebay.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit dem vorliegenden Abmahnschreiben wird zunächst eine Unterlassungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte Erklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren werden mit der Abmahnung Abmahnkosten / Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro in Höhe von 984,60 Euro geltend gemacht.


Meine Empfehlungen:


  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Prüfung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der CAS-Discount GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit zunächst anwaltlich beraten zu lassen. Schon aufgrund der nach meiner Meinung sehr einseitigen Fassung der vorformulierten Unterlassungserklärung empfiehlt sich eine entsprechende Beratung. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.


Sie wünschen eine konkrete Beratung ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Gerne höre ich von Ihnen.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Umfangreiche Informationen zur rechtskonformen Gestaltung von Widerrufsbelehrungen finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter http://www.internetrecht-rostock.de/Widerrufsbelehrung.htm


Informationen zum Thema Werbung mit Garantien finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-garantie-ebay.htm


Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres ebay-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie mich einfach an.

Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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