Bankgeheimnis adé - jetzt auch bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen.

Bankgeheimnis adé - jetzt auch bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen.
07.12.2015194 Mal gelesen
Immer wieder sind Mandanten staunt, dass es das "alte Bankgeheimnis" in der Ihnen bekannten Form nicht mehr gibt. Doch nunmehr weicht es tatsächlich immer mehr auf. Gerne berät Sie Fachanwalt Dr. Schmelzer im Einzelfall.

Was war passiert? Es ging um den Verkauf gefälschter Markenprodukte und den Versuch, den "Täter" ausfindig zu machen. Nachdem eine Bank weitere Auskünfte verweigert hatte, sich berufend auf das Zeugnisverweigerungsrecht, legte der BGH die Rechtsfrage dem EuGH zur sog. Vorabentscheidung vor. Und es kam wie es zu befürchten war: der EuGH erklärte deutlich, dass europäische Vorschriften entgegenstehen, wonach die Bank Auskunft über Namen und Anschrift des Bankkunden zu verweigern (EuGH, Urt.v. 16.07.2015, Rs. C-580/13).

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Opfer einer Markenrechtsverletzung (man beachte die unterschiedliche Behandlung  verschiedener Straftaten?!) Auskunft bei dem Bankinstitut anfordern können, zumindest Name und Anschrift des tatsächlichen Kontoinhabers. Inwieweit weitere Auskünfte zu erteilen sind, bleibt zumindest derzeit offen.

Der EuGH hat die Verletzung anderer Rechtsvorschriften offen gelassen. Ob die Bank sich auf das BDSG berufen kann, oder ob auch hier Art. 8 Abs. 3 lit. e RL 2004/48/EG Anwendung findet, bleibt somit abzuwarten, jedoch wird tendenzielle auch diese Vorschrift nicht entgegen stehen.

Was bedeutet dies für die Praxis? Opfer bzw. Inhaber geistigen Eigentums, beispielsweise Käufer von Plagiaten, Fälschungen und Co auf den Portalen ebay usw. können bei der Bank Namen und Anschrift als Auskunft fordern und ihre Rechte geltend machen. Es bedarf somit nicht mehr des Umweges über die Strafanzeige und Einsicht in die Akte der Staatsanwaltschaft.

Gerne setze ich Ihre Rechte durch, wenn Sie Opfer einer Markenrechtsverletzung geworden sind.

 

Anwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, zertif. Datenschutzbeauftragter, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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