Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstö0ße auf eBay

Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstö0ße auf eBay
01.12.2015117 Mal gelesen
Eine aktuelle, auf den 18.11.2015 datierte Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist aktuell Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Die Abmahnung richtet sich gegen einen eBay-Händler, der unter anderem Spielwaren, Schmuck, Textilien und Haushaltswaren zum Kauf anbietet. Im Detail beinhaltet die wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgende Vorwürfe:

  • Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • Fehler Erklärung über das Speichern des Vertragstextes

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Sind Sie Online-Händler?

Wie der vorliegende Fall eindrucksvoll zeigt, ist es unabdingbar zur Vermeidung von kostenintensiven wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, dass Sie rechtssichere Widerrufsbelehrungen und AGB verwenden. Wir blicken hier auf einen großen Erfahrungsschatz zurück und beraten bereits zahlreiche Onlinehändler. Wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen helfend zur Seite. Weitere Informationen zu unserem AGB-Update Angebot finden Sie hier.

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten oder nicht, sollten Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Verlangt wird von unserer Mandantschaft neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
 

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!