Rechtsanwältin Katrin Scholz mahnt im Auftrag von Kay-Uwe Droll unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen ab

Rechtsanwältin Katrin Scholz mahnt im Auftrag von Kay-Uwe Droll unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen ab
03.11.2015380 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Rechtsanwältin Katrin Scholz im Auftrag von Kay-Uwe Droll erhalten, weil Sie unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen angeboten haben? Unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen? Ihnen wird vorgeworfen die in der Abmahnung näher bezeichneten Produkte in ihrem Internetshop mit einem höheren Preis anzubieten, als in der Preissuchmaschine tatsächlich angezeigt wird. Nun werden Sie von der Rechtsanwältin Katrin Scholz aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Wettbewerbsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Produkte in Preissuchmaschinen mit unzutreffenden Bruttopreisen zu bewerben.

Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, sehen Sie sich mit folgenden Ansprüchen konfrontiert:

Was ist hierbei zu beachten?

Wir empfehlen: Bewahren Sie Ruhe um dann die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Wir bieten Ihnen nachfolgend die ersten Informationen und Hinweise zu den richtigen Verhaltensweisen bei einer Abmahnung der Rechtsanwältin Katrin Scholz.  Ihre dringendsten Fragen können Sie uns gern auch persönlich stellen - nutzen Sie hierfür unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung.

Unterlassungserklärung unterschreiben?

Bitte unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Rechtsanwältin Katrin Scholz nicht ungeprüft. Es handelt sich hierbei um einen (Unterlassungs)-Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Deshalb sollten zunächst geprüft werden, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Für diesen Fall empfehlen wir die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Zahlen?

Der von der Rechtsanwältin Katrin Scholz bezifferte Gebührenanspruch aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR erscheint überhöht. Wir empfehlen daher, nicht ohne anwaltliche Beratung Zahlungen an Frau Rechtsanwältin Scholz zu leisten.

Was können wir für Sie tun?

?Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

?Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die abgemahnt worden sind. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

?Vertretung zu fairen Preisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

 Rechtsanwältin Katrin Scholz  - Wettbewerbsverletung  - Unzulässige Werbung in Preissuchmaschinen - Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung der Rechtsanwältin Katrin Scholz konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden - wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten. Wir vertreten bundesweit.

  • Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
  • Wir rufen Sie gerne zurück - wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind auf Anfrage aber ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
  • Wir geben Ihnen eine Abschätzung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.

Unsere S.O.S. Hotline 030 206436810
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