Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt mit Schreiben vom 01.10.2015 einen eBay Händler ab, der
- nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragssschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht.
Wer ist der IDO Interessenverband?
Dem IDO Interessenverband gehören nach eigenen Angaben ca. 1.800 Mitglieder aus dem Bereich Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen usw. an. Insbesondere gehören zu den Mitgliedern auch Shops, die ihre Waren bei eBay, amazon, dawanda und anderen Verkaufsplattformen sowie in eigenen Shops anbieten. Der Verband ist ein so genannter Abmahnverein, der die satzungsgemäße Berechtigung hat, zur Wahrnehmung der Verbandszwecke im eigenen Namen für bestimmte Warenbereiche tätig zu werden und Abmahnungen auszusprechen. Der Verein als von vielen deutschen Gerichten als klagebefugt, also aktivlegitimiert eingestuft worden.
Was fordert der IDO Interessenverband?
Mit dem hier vorliegenden Abmahnschreiben wird innerhalb einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie das Abstellen der wettbewerbsrechtlichen Verstöße verlangt. Daneben wird Erstattung der Kosten für die Abmahnung in Höhe von 232,05 € verlangt.
Folge einer derartigen Abmahnung ist zumeist, dass die eBay Seiten des Onlinehändlers rechtlich neu abgesichert werden müssen, damit zukünftig ein rechtssicherer und abmahnungsfreier Onlinehandel möglich ist. Gleichwohl ist bei derartigen Abmahnungen stets zu prüfen, ob die einzelnen Abmahnungspunkte zutreffend sind und sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung insoweit empfiehlt.
Vorläufige Empfehlung
- bleiben Sie nach der Abmahnung möglichst gelassen
- geben Sie nicht die geforderte, sondern allenfalls eine angepasste (modifizierte) Unterlassungserklärung ab
- leisten Sie vorerst keine Zahlung, und lassen Ihren konkreten Fall fachlich von einem Rechtsanwalt prüfen.
- nehmen Sie Kontakt mit einem auf Wettbewerbsrecht und Onlinehandel spezialisierten Rechtsanwalt auf
- reagieren Sie auf jeden Fall innerhalb der Ihnen gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten für Sie auslöst.
Weitere Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Meine Kanzlei steht Ihnen gerne für eine weitergehende Beratung und natürlich auch für die rechtssichere Gestaltung Ihrer eBay Seiten im Rahmen unseres Sorglos-Vollschutz-Programms zur Verfügung.
Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.
Übersenden Sie mir einfach Ihre Abmahnung unverbindlich per:
- E-Mail an - hilfe@abmahnungwastun.de
- Telefax an - 040 / 730 55 334
Ich rufe Sie auf Wunsch kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.
Ihr
Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg