Seitens der Wettbewerbszentrale wird darin ein Verstoß gegen §§ 3,5 UWG gesehen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., welche in der vorformulierten Fassung eine starre Vertragsstrafe von 3.000,- EUR "für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung" vorsieht, wird ergänzend die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 246,10 EUR brutto gefordert.
Sie haben eine Abmahnung von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt/Main e.V.erhalten ?
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Tip:
- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !
Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !
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Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.
Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
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