Einstweilige Verfügung der Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling wg. gewerblicher Verkaufstätigkeit auf eBay

Wettbewerbs- und Markenrecht
13.07.2015257 Mal gelesen
Die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling beantragt einstweilige Verfügung wg. Wettbewerbsverstößen (UWG) nach vorheriger Abmahnung für Ralph Schneider.

Unserer Kanzlei liegt eine einstweilige Verfügung (Beschluss) des Landgerichts Bochum der Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling für Ralph Schneider vor. Auf der Internetplattform eBay soll der Antragsgegner keine Belehrungen über das Widerrufsrecht gemacht haben. Es soll auch ein Impressum gefehlt haben sowie Verstöße gegen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.

Der einstweiligen Verfügung war eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorausgegangen.

Dem Antragsgegner wird von den Rechtsanwälten vorgeworfen, aufgrund Art und Umfang der Verkaufstätigkeit als Gewerblicher tätig zu sein. Der Antragsgegner hatte seinen eBay-Account als privat gekennzeichnet (Privatanbieter) und über diesen Verkäufe getätigt.

Als gewerblich tätiger Händler besteht eine gesetzliche Verpflichtung, ein Impressum zu führen und den entsprechenden Informationspflichten nachzukommen.

Auch muss das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht durch den gewerblichen Verkäufer gewährt werden. Es muss auch korrekt darüber informiert werden. Indes muss im elektronischen Geschäftsverkehr den entsprechend gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nachgekommen werden. Diesen Verpflichtungen soll der Antragsgegner nicht nachgekommen sein, was einen Verstoß gegen das UWG darstellen würde.

Mit der vorausgegangenen Abmahnung hatte die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Nr. 1, geltend gemacht. Darunter einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 8 Absatz 1, Absatz 3 Nr. 1, § 3, § 4 Nr. 11 UWG.

Der Antragsgegner hatte eine Unterlassungserklärung jedoch nicht abgegeben. Aus diesem Grunde hat die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling eine einstweilige Verfügung beantragt um den Unterlassungsanspruch im Eilrechtschutz durchzusetzen. Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung erlassen. Möglicherweise wir dem noch ein gerichtliches Hauptsache Verfahren folgen.

In der Abmahnung hat die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 20.000,- € gefordert. Daraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 €, die der Abgemahnte zahlen soll. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG

Ob der Unterlassungsanspruch und der Kostenerstattungsanspruch berechtigt sind, muss stets im Einzelfall geprüft werden!

Dabei muss natürlich geprüft werden, ob der Vorwurf eines gewerblichen Handels auf der Internetplattform eBay überhaupt rechtlich nachvollziehbar ist. Hierzu müssen alle Gesamtumstände der Auktion, der Bewertungen, der Anzahl und Art der Verkäufe in der Gesamtheit gewürdigt und überprüft werden. Erst dann ist einschätzbar, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist.

Sollte dann das Ergebnis im Raume stehen, dass möglicherweise ein gewerbliches Handeln nicht von der Hand zu weisen ist, so wäre weiter zu prüfen, ob die geltend gemachten Zahlungsansprüche überhaupt der Höhe nach bestehen. Hier sollte die Rechtsprechung zu Rate gezogen werden, da diese sehr unterschiedlich ist.

Wir raten jedoch allen Abgemahnten an, sofort zu handeln! Verpassen Sie keine Fristen! Gerade wenn Sie eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen haben, ist Eile geboten!

Zwar kann man sich jetzt noch immer an einen Rechtsanwalt wenden. Jedoch sind bereits Gerichts- und Anwaltskosten bei der Gegenseite entstanden, die man hätte vermeiden oder gar minimieren können.

Sollten Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine auch bereits einstweilige Verfügung oder eine Klage der Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling erhalten haben, so stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung.

Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf. In Rahmen informiere ich Sie gern über die möglichen Kosten und Risiken einer  Verteidigung gegen die einstweilige Verfügung.