Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) durch JUS Rechtsanwälte Schloms & Partner i.A.d. KFZ-Innung Mittelfranken

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) durch JUS Rechtsanwälte Schloms & Partner i.A.d. KFZ-Innung Mittelfranken
06.07.2015378 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner, Ulrichplatz 12, 86150 Augsburg im Auftrag der KFZ-Innung Mittelfranken (Körperschaft des öffentlichen Rechts) vor.

Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er aufgrund der zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge auf bekannten KFZ-Verkaufsportalen (Autoscout24 und mobile) als gewerblicher Händler einzustufen sei, der Abgemahnte jedoch als Privatverkäufer auftritt. Dies Angabe als Privatverkäufer sei wahrheitswidrig, so der Vorwurf der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner.

 

Den Ausführungen der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner in der Abmahnung ist zu entnehmen, dass allein aufgrund der Anzahl angebotener Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ein Handeln im privaten Bereich ausscheide.

 

Die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner fordern für Ihre Mandantschaft die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Aufwendungsersatz nach einem Streitwert von 15.000,- EUR, mithin 952,00 EUR Rechtsanwaltskosten. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

 

Diese Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht vorschnell unterzeichnet werden. Zum einem verpflichtet sich der Unterzeichner damit zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten in voller Höhe. Weiterhin ist auch eine feste Vertragsstrafe von 3.000,- EUR nicht erforderlich und unserer Einschätzung nach zu hoch bemessen.

 

Zudem ist zunächst zu überprüfen, ob überhaupt ein gewerbliches Handeln vorliegt. Die Einstufung als gewerblicher Händler ist im Einzelfall zu prüfen und zu würdigen. Die entsprechende Würdigung hat anhand der Gesamtumstände zu erfolgen. Auch wenn eine Prüfung zum Ergebnis eines gewerblichen Handels führt, ist weiter zu prüfen, ob die Zahlungsansprüche der Höhe nach bestehen. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr unterschiedlich.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

 

Wir können Ihnen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung erstellen. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Abwehr bzw. Reduzierung der geltend gemachten Forderungen.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  oder www.abmahnsoforthilfe.de