EuG: Zwischen den Marken Holzmichel und Michel besteht Verwechslungsgefahr

EuG: Zwischen den Marken Holzmichel und Michel besteht Verwechslungsgefahr
03.06.2015182 Mal gelesen
EuG: Zwischen den Marken Holzmichel und Michel besteht Verwechslungsgefahr

EuG: Zwischen den Marken Holzmichel und Michel besteht Verwechslungsgefahr


Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 01.10.2014 (T-263/13 BeckRS 2014, 82081 - Michel/Holzmichel) entschieden, dass zwischen den Marken Holzmichel und Michel gemäß Artikel 8 Abs. 1 b GMV Verwechslungsgefahr besteht.

Das Gericht führt in dem Urteil aus, dass der Umstand, dass eine Wortmarke in einer jüngeren zusammengesetzten Wortmarke identisch enthalten ist, auf die Ähnlichkeit der Marken hinweist.

Dabei setze die Annahme der Verwechslung nicht voraus, dass der Teil des Zeichens, das die ältere Marke bildet, die zusammengesetzte Marke dominiert.