Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstößen

Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstößen
28.05.2015136 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstößen in Ihrem Internetauftritt erhalten? Dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein bundesweit tätiger Wettbewerbsverein, der unter anderem im größerem Umfange wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht.


Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von Shopbetreibern beraten oder vertreten, die Abmahnungen des Vereins erhalten hatten. Die Abmahnungen bezogen sich auf ganz unterschiedliche Wettbewerbsverstöße, häufig jedoch auf fehlende oder fehlerhafte Pflichtinformationen und unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


Aktuell liegt mir eine Abmahnung wegen einer Garantiewerbung ohne Informationen zur beworbenen Garantie und wegen eines fehlenden Hinweises zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechts für die Ware vor.


In den mir vorliegenden Abmahnschreiben fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. neben einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch Abmahnkosten in einer Größenordnung von ca. 200,00 Euro.


Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins erhalten haben und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Beratung. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen zu informieren.


Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Wichtige Tipps, was Sie bei einer Abmahnung tun und was Sie besser lassen sollten, finden Sie unter: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-was-tun.htm.

Umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen im Onlinehandel und zur rechtssicheren Gestaltung von Internetauftritten finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter www.internetrecht-rostock.de.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Internetauftritts zur Verfügung.

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke facebook, xing oder google mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

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