Rae Keller & Niemann / Abmahnung von Herrn Ralph Schneider durch die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling (ebay)

Rae Keller & Niemann / Abmahnung von Herrn Ralph Schneider durch die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling (ebay)
13.05.2015290 Mal gelesen
Die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling versendet für Herrn Ralph Schneider wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Konkurrenten, bzw. Mitbewerber.

Betroffen durch die Abmahnungen sind angeblich fehlende Belehrungen über das Widerrufsrecht und ein fehlendes Impressum auf der Internetplattform ebay.

Mit der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Falls Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine berechtigte Abmahnung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so zeigt die Praxis, dass häufig Unterlassungserklärungen verlangt werden, die deutlich über das erforderliche Maß hinausgehen und ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für die Zukunft darstellen. In der strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet man sich für die Zukunft, bei Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes, zur Zahlung einer (meist nicht unerheblichen) Vertragsstrafe. Eine solche Erklärung kann weitreichende Konsequenzen haben. Daher sollte man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht leichtfertig unterschreiben, sondern ebenfalls in jedem Fall anwaltlich prüfen und ggf. umformulieren lassen.

Wir beraten Betroffene bundesweit, die eine Abmahnung von Herrn Ralph Schneider erhalten haben.

Rechtsanwälte Keller & Niemann

Tel.: 05724 -3973247

e-mail: rae.keller-Niemann@t-online.de

www.keller-niemann.de