Unterlassungserklärung verlangt.
Falls Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine berechtigte Abmahnung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so zeigt die Praxis, dass häufig Unterlassungserklärungen verlangt werden, die deutlich über das erforderliche Maß hinausgehen und ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für die Zukunft darstellen.
In der strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet man sich für die Zukunft, bei Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes, zur Zahlung einer (meist nicht unerheblichen) Vertragsstrafe.
Eine solche Erklärung kann weitreichende Konsequenzen haben. Daher sollte man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht leichtfertig unterschreiben, sondern in jedem Fall anwaltlich prüfen und sich beraten lassen.
Wir beraten Betroffene bundesweit, die eine Abmahnung von Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V. erhalten haben.
Rechtsanwälte Keller & Niemann
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