Diverse wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Wettbewerbs- und Markenrecht
18.03.2015274 Mal gelesen
Abmahnungen insbesondere aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts sind für Online-Händler eine ärgerliche Sache, aber vermeidbar.Es ist jeweils im Einzelfall zu überlegen, welche Reaktion geboten ist.

Oft erscheint es sogar sinnvoller, eine einstweilige Verfügung zu "kassieren", anstatt im Rahmen einer außergerichtlichen Erledigung eine strafbewehrte Unterassungserklärung abzugeben.

Wird letztere Option gewählt, ist es höchste Zeit, die eigenen Angebote rechtssicher zu gestalten.

Wir berichten aktuell auf unserer Webseite www.ius-flash.de u.a. über Abmahnungenen

des Herrn Ronny Jöchle,
der Sport Express GmbH,
des Herrn Mark Kovaltchouk

Sie haben eine Abmahnung erhalten ?

Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Wir beraten Sie bundesweit.

Schicken Sie uns unverbindlich vorab die erhaltene Abmahnung. Auf Wunsch rufen wir gerne zurück.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Leiers

Direktkontakt mobil (auch außerhalb der Bürozeiten): 0178 - 635 44 35

oder eMail: ra.leiers@ius-flash.de

Im Übrigen stehen wir selbstverständlich zu den üblichen Bürozeiten unter unseren angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
Eisenbahnstraße 13
D-48143 Münster
Tel.: 0251 / 9 811 81 -0 / -20
www.ius-flash.de