Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) durch RA Levent Göktekin i.A.d. Sae-Dealer Ltd, xttrades oder Label1 wg. fehlender Widerrufsbelehrung auf ebay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG) durch RA Levent Göktekin i.A.d. Sae-Dealer Ltd, xttrades oder Label1 wg. fehlender Widerrufsbelehrung auf ebay
10.03.2015700 Mal gelesen
Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin verschickt im Auftrag unterschiedlicher Mandanten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die uns vorliegenden Abmahnungen erfolgen aufgrund fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht und fehlenden Impressums bei der Internetplattform eBay.

Gegenstand der Abmahnung sollen Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sein. Dabei wird dem Abgemahnten, welcher in der Regel einen als privat gekennzeichneten Ebay.-Account hat und über diesen Verkäufe vornimmt, vorgeworfen, aufgrund Art und Umfang der Verkaufstätigkeit als gewerblich eingestuft zu werden. Als gewerblicher Händler besteht eine Verpflichtung ein Impressum zu führen sowie das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht zu gewähren und hierrüber zu informieren. Diesen Verpflichtungen sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Dies stelle einen Verstoß gegen das UWG dar.

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin hat vorbenannte Verstöße z.B. für nachstehende Auftraggeber abgemahnt.

 

Sae-Dealer Ltd, Rudolf-Breitscheid-Str. 2, 16225 Eberswalde (Produkt: Rasierklingen)

 

xttrades (Inh. Ömer Özkan), Sonnenallee 182a, 12059 Berlin (Produkt: Druckerpatronen)

 

Label1, Inhaber Sener Ücüncü, Gitschiner Str. 62, 10969 Berlin (Produkt: Socken/Strümpfe)

 

Mit der Abmahnung des RA Levent Göktekin werden unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht.  Zunächst wird der Beseitigungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG sowie der Unterlassungsanspruch  § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG geltend gemacht.

 

Weiterhin werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 10.000,- € einfordert.  Daraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 €. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG.

 

Ob die Abmahnung und damit  letztlich die Zahlungsansprüche berechtigt sind, ist am Einzelfall festzumachen.  Zunächst ist zu prüfen, ob die Behauptung eines gewerblichen Handels überhaupt erfüllt ist. Denn nur gewerbliche Nutzer unterfallen den Vorschriften des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die Einstufung als gewerblicher Händler ist im Einzelfall zu prüfen und zu würdigen. Die entsprechende Würdigung hat anhand der Gesamtumstände zu erfolgen.

 

Auch wenn eine Prüfung zum Ergebnis eines gewerblichen Handels führt, ist weiter zu prüfen, ob die Zahlungsansprüche der Höhe nach bestehen. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr unterschiedlich.

 

Grundsätzlich ist jedoch anzuraten die von Rechtsanwalt Levent Göktekin gesetzten Fristen zu beachten und den Vorwurf von einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Abmahnung sollte weder ignoriert werden, noch sollte eine Unterlassungserklärung ungeprüft an die Gegenseite übersandt werden.

 

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung,  auch einer modifizierten Unterlassungserklärung, sollte der Abgemahnte seinen eBay-Account (Onlineshop) rechtssicher gestalten (lassen). Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und evtl. weitere Abmahnungen verhindert werden. Evtl. sind aktuelle Auktionen zu beenden. Aber Vorsicht, sofern Gebote abgegeben wurden, können Sie sich gegenüber dem Höchstbietendem ggf. Schadenersatzpflichtig machen.

 

Rufen Sie uns gerne an. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  oder www.abmahnsoforthilfe.de